15. Mai 2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Ernst Wiedemeier, Geisslistrasse 7, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: 2 Parkplätze mit Stützmauer
Standort: Parzelle 1682; Geisslistrasse 7
Das Baugesuch liegt vom 23. Mai bis 23. Juni 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.