Mitwirken
Öffentliche Mitwirkung zu den Planungen im Gebiet «Geelig»
Gemäss § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind die Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren öffentlich aufzulegen. Die Entwürfe der verschiedenen Planungsinstrumenten mit den jeweiligen Erläuterungen liegen vom Montag, 23. Februar 2026 bis am Donnerstag, 23. April 2026, auf der Gemeindeverwaltung Gebenstorf, Abteilung Bau und Planung auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem untenstehend elektronisch einsehbar und auf der Projektwebsite "Geelig verbindet" unter www.geelig-verbindet.ch aufgeschaltet.
Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Bevölkerung von Gebenstorf frühzeitig über die geplante Entwicklung im Gebiet Geelig zu informieren und ihre Meinungen und Rückmeldungen einzuholen. Wirken Sie mit und gestalten Sie die Entwicklung im Gebiet Geelig mit. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Sie müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Mitwirkungseingabe Entwicklung Geelig
- Nutzen Sie bitte pro Planung (Teilrevision Nutzungsplanung Geelig, Erschliessungsplanung Geelig, Gestaltungsplan "Geelig Mitte" oder Aufhebung des Überbauungsplans Landstrasse) je ein Formular.
- Eingabe bis am 23. April 2026 (Datum Poststempel):
- per Post an Gemeinderat Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf
- per E-Mail an b-plnnggbnstrfch
Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen zur Mitwirkung auf:
